Kommentar zu Ein Start, mit dem man leben kann!

vom 29.09.2008 19:22 von Tim Digel

Das sind ja Zustände schlimmer wie in unserer Halle, in der man eigentlich nur 2/3 des Lichts anschalten darf. Wie war das doch gleich, 300 Lux gleichmäßige Beleuchtungsstärke, nach Absatz 13 Paragraph 46575 der Wettspielordnung.

Ohje Markus.

Gruß Tim

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Autor: Tim Digel
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